Aktenzeichen III ZR 337/09

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RCN:
RCNT6EY2ZSZ4JJ7KV6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.01.2011

Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Erhebung gesonderter Gebühren für Untersuchungen auf Trichinen und für bakteriologische Untersuchungen durch eine Gemeinde in der Zeit zwischen 1991 und 1996 - Fleischgebühren

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Verfahrensgang

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Az. III ZR 337/09
Bundesgerichtshof, III ZR 337/09, 27.01.2011.
Az. 11 U 90/05
Oberlandesgericht Hamm, 11 U 90/05, 31.01.2007.
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