Aktenzeichen 2 StR 337/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:060618B2STR337.14.0
RCN:
RCNT6879CWZ4L6JUAD

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.06.2018

Adhäsionsverfahren: Gebührensstreitwert für Feststellung der Haftung für künftige Schäden

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.10.2014

Anfrage beim Großen Senat für Zivilsachen und den anderen Strafsenaten: Berücksichtigung der Vermögenslage des Geschädigten und des Schädigers bei Zuerkennung eines Schmerzensgeldanspruchs im Adhäsionsverfahren

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Verfahrensgang

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Az. 2 StR 337/14
Bundesgerichtshof, 2 StR 337/14, 06.06.2018. Bundesgerichtshof, 2 StR 337/14, 08.10.2014.
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