Markenrechtsschutz: Maßgeblicher Zeitpunkt für den Ablauf des ununterbrochenen Nichtbenutzungszeitraums von fünf Jahren als Voraussetzung des Verfalls - Bewässerungsspritze II
ÖffnenVorlage an den EuGH zur Auslegung der Gemeinschaftsmarkenverordnung und der Unionsmarkenverordnung: Berechnung des Zeitraums der fünfjährigen Nichtbenutzung bei Widerklage auf Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke - Bewässerungsspritze
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