Aktenzeichen 35 W (pat) 16/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BPatG:2020:080420B35Wpat16.18.0
RCN:
RCNT3YA5TDG8NBDCW7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 08.04.2020

(Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – Kostenfestsetzung - zur Frage der Gewährung des Gebührentatbestandes Nr. 2300 VV RVG in der maximal möglichen Höhe eines 2,5-fachen Satzes bei einer umfangreichen und schwierigen anwaltlichen Tätigkeit)

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