Aktenzeichen 3 StR 218/10

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RCNT3PD3YGGJHVB8KZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.07.2010

Strafzumessung und Beweisantragsablehnung: Vorwurf der Tatbegehung trotz Handlungsalternativen als Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Ablehnung eines Beweisantrags mangels Bezeichnung einer bestimmten Beweistatsache

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