Aktenzeichen IX ZB 40/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:060417BIXZB40.16.0
RCN:
RCNSZ3MTVW5XQMB8KD

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.04.2017

Insolvenzverfahren: Vorliegen einer unpfändbaren Aufwandsentschädigung; Pfändbarkeit von Entschädigungen für Zeitversäumnisse

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Verfahrensgang

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Az. IX ZB 40/16
Bundesgerichtshof, IX ZB 40/16, 06.04.2017.
Az. 3 T 672/16
LG Würzburg, 3 T 672/16, 17.05.2016.
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