Konzessionsvergabeverfahren für ein Gasnetz: Auskunftspflicht der Gemeinde gegenüber den unterlegenen Bietern über die Gründe für den einem anderen Bieter erteilten Zuschlag; Darlegung der Notwendigkeit von Schwärzungen im Auswertungsvermerk; Geheimhaltungsinteresse; Erforderlichkeit einer alsbaldigen Klageerhebung nach erfolglosem Bemühen um einstweiligen Rechtsschutz gegen die Konzessionsvergabe - Gasnetz Rösrath
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.