Nichtannahmebeschluss: Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO) und Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 GG) - hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie oder des Gehörsanspruchs (Art 103 Abs 1 GG) im Klageerzwingungsverfahren nicht hinreichend dargelegt - Verfassungsbeschwerde unzulässig
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