Aktenzeichen VI ZR 212/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:211221UVIZR212.20.0
RCN:
RCNSWR52WFUVFQSGTT

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.12.2021

Deliktische Haftung eines Motorenherstellers gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall: Anspruch auf Deliktszinsen; Annahmeverzug des Herstellers; Zumutbarkeit der Klageerhebung nach Kenntniserlangung

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