Rückwirkende Aufhebung der Regelung zur vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen Ruhegehaltssatzes auf der Grundlage des Mindestruhegehalts mit Art 20 Abs 3 iVm Art 33 Abs 5 GG sowie mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar - zu den verfassungrechtlichen Anforderungen an den Vertrauensschutz bei noch nicht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung
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