Aktenzeichen 2 BvR 903/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190923.2bvr090318
RCN:
RCNSTU4HQXVE8HTNAU

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 23.09.2019

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung in einer maßregelvollzugsrechtlichen Sache, sowie durch Absehen von der Begründung der Rechtsbeschwerdeentscheidung (§ 119 Abs 3 StVollzG) trotz Abweichens der erstinstanzlichen Entscheidung von der Rspr des BVerfG

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