Aktenzeichen 18 U 4307/19

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OLG München: Urteil vom 12.11.2019

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Kaufvertrag, Vertragsschluss, Fahrzeug, Berufung, Kaufpreis, Prospekthaftung, Sittenwidrigkeit, Rechtsanwaltskosten, Haftung, Anscheinsbeweis, Verletzung, Anrechnung, Zug um Zug, Zeitpunkt des Vertragsschlusses, Sinn und Zweck

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