Aktenzeichen VI ZR 263/17

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:100718UVIZR263.17.0
RCN:
RCNSQWKKTDTPQBE7QX

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.07.2018

Ankauf von Lebensversicherungsverträgen von Kapitalanlegern: Deliktshaftung aus Schutzgesetzverletzung wegen verbotener Bankgeschäfte bzw. nicht erlaubter Inkassodienstleistungen; Begriff der Annahme von Geldern und der Inkassodienstleistung; Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums

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