Aktenzeichen V ZR 56/14

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RCNSPC2AJR3A4E5HED

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Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 08.05.2015

Erlöschen von Sicherungs- und Vorzugsrechten bei Schuldübernahme: Nichteintritt der gesetzlichen Wirkung durch konkludente Zustimmung des Eigentümers eines verhafteten Grundstücks; Zustimmung der alleinvertretungsberechtigten Person einer übernehmenden Gesellschaft

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