Aktenzeichen VI ZR 634/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:160816BVIZR634.15.0
RCN:
RCNSP6XTYP2678FH42

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.08.2016

Krankenhaushaftung: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei behaupteten Hygieneverstößen

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