Aktenzeichen 27 W (pat) 100/10

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RCNSLPFP4VKQPFPLMK

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 15.02.2011

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Gelbe Seiten II" – zum Rechtsschutzbedürfnis des Löschungsantragstellers: auch bei zuvor durch die Gesellschaft beantragter Löschung kann jeder Gesellschafter Löschungsantrag stellen – zur Rechtskraftbindung: Entscheidung über Löschungsantrag der Gesellschaft führt zu keiner Rechtskraftbindung gegenüber ihren Gesellschaftern – zum Prüfungsumfang im Löschungsverfahren: bei Markeneintragung als verkehrsdurchgesetztes Zeichen werden auch absolute Schutzhindernisse überprüft – zum Eintragungszeitpunkt war "Gelbe Seiten" kein Synonym für "Branchenverzeichnisse" – Schutzfähigkeit der Marke auch ohne Verkehrsdurchsetzung

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