Aktenzeichen 23 Ca 9984/21

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNSLKP2L4JB6VMX84

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ArbG München: Urteil vom 18.03.2022

Coronavirus, SARS-CoV-2, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Leistungen, Arbeitnehmer, Eingruppierung, Manteltarifvertrag, Auslegung, Weihnachtsgeld, Vertragsschluss, Gewerkschaft, Urlaubsgeld, Arbeitgeber, Bezugnahmeklausel, Zahlung, Zeitpunkt des Vertragsschlusses, positive Kenntnis, konstitutive Wirkung

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Verfahrensgang

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Az. 5 AZR 9/23
Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 9/23, 28.06.2023.
Az. 23 Ca 9984/21
ArbG München, 23 Ca 9984/21, 18.03.2022.
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