Aktenzeichen XII ZB 246/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:121016BXIIZB246.16.0
RCN:
RCNSLHTNNJXYJCPRM8

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.10.2016

Betreuungssache: Unverhältnismäßigkeit der Vorführung des Betroffenen zur persönlichen Anhörung und deren zwangsweise Vollziehung

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