Aktenzeichen I ZR 139/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:010617BIZR139.15.0
RCN:
RCNSLALMTRUE8UWMXR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.04.2020

Berichterstattung über Tagesereignisse; Berücksichtigung von Nachteilen für die Interessen des Staates durch Offenlegung - Afghanistan Papiere II

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Bundesgerichtshof: EuGH-Vorlage vom 01.06.2017

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie zu den Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung ihrer Werke; Berücksichtigung der Grundrechte der EU-Grundrechtecharta - Afghanistan Papiere

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 139/15
Bundesgerichtshof, I ZR 139/15, 30.04.2020. Bundesgerichtshof, I ZR 139/15, 01.06.2017.
Az. 6 U 5/15
Oberlandesgericht Köln, 6 U 5/15, 12.06.2015.
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