Aktenzeichen XII ZB 129/09

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RCNSJJ9TQNV2VJ8S2K

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.02.2010

Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist: Hinweispflicht des Beschwerdegerichts bei ungenügender Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrunds

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