§ 10 Abs 1 des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (juris: PostPersRG) - hier in idF vom 09.11.2004 - mit GG vereinbar - Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verstößt nicht gegen den in Art 3 Abs 1 GG iVm Art 33 Abs 5 GG verankerten Grundsatz der gleichen Besoldung
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