Aktenzeichen V ZR 49/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:160616BVZR49.15.0
RCN:
RCNSFNU3K8PN2BVKYA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.06.2016

Gegenstandswert einer Nichtzulassungsbeschwerde: Antrag des Anwalts eines Streitgenossen auf gesonderte Gegenstandswertfestsetzung; Wertbemessung bei Antrag auf Grundbuchlöschung einer Auflassungsvormerkung

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Verfahrensgang

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Az. V ZR 49/15
Bundesgerichtshof, V ZR 49/15, 16.06.2016.
Az. 21 U 2286/14
OLG München, 21 U 2286/14, 19.01.2015.
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