Schadensersatzklage eines deutschen Kraftfahrzeughalters nach Verkehrsunfall in Belgien: Teilurteil bei fehlender internationaler Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Klage gegen einen einfachen Streitgenossen; Direktklage gegen die ausländische Kfz-Haftpflichtversicherung am Wohnsitz des Geschädigten und internationale Zuständigkeit für eine Klage gegen den Versicherten oder Versicherungsnehmer
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