Aktenzeichen V ZR 106/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:041121BVZR106.21.0
RCN:
RCNSDVK48H472KP8WT

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.01.2022

Wohnungseigentum: Prozessführungsbefugnis für die Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen bei Beeinträchtigung des Zugangs zum Sondereigentum durch Hindernisse im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums; Nichtigkeit eines im Widerspruch zu bauordnungsrechtlichen Vorschriften ergangenen Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.11.2021

Störungsabwehrklage eines Wohnungseigentümers: Prozessführungsbefugnis in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung

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