Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung von Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes bei Ermittlung der Zahl der Umlagemonate nach §§ 38 Abs 1, 29 Abs 7 S 1 VBLSa aF verletzt Diskriminierungsverbot - Ungleichbehandlung weder zwingend erforderlich noch sonst sachlich gerechtfertigt - nicht für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge keine Akte der öffentlichen Gewalt iSd § 90 Abs 1 BVerfGG
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