Aktenzeichen 1 BvR 1409/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110428.1bvr140910
RCN:
RCNSDL6PG5327L99RE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.04.2011

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung von Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes bei Ermittlung der Zahl der Umlagemonate nach §§ 38 Abs 1, 29 Abs 7 S 1 VBLSa aF verletzt Diskriminierungsverbot - Ungleichbehandlung weder zwingend erforderlich noch sonst sachlich gerechtfertigt - nicht für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge keine Akte der öffentlichen Gewalt iSd § 90 Abs 1 BVerfGG

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