Aktenzeichen VI ZR 501/13

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RCNSDKBQLD84TREAKC

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 02.12.2014

(Deliktischer Schadensersatzanspruch durch unterlassene Aufklärung beim Erwerb einer Kapitalanlage: Haftung einer Aktiengesellschaft türkischen Rechts; Passivlegitimation bei selbstständigen auch im Ausland ansässigen Konzerngesellschaften; Zurechnung von Organhandeln)

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