Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.11.2018
Patientenverfügung: Erforderliche Konkretisierung durch Bezugnahme auf Krankheiten oder Behandlungssituationen; Beachtung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze; Umfang der Prüfung der vom Beschwerdegericht vorgenommenen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht