Aktenzeichen 3 StR 547/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:230216B3STR547.15.0
RCN:
RCNSBMRKH4QXKGF7ED

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.02.2016

Unterbringung eines schuldunfähigen Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Begründung einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei diagnostizierter kombinierter Persönlichkeitsstörung

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