Aktenzeichen V ZR 96/13

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ECLI:
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RCN:
RCNSBJGU7Q449JS25M

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.12.2013

Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts: Einordnung einer Entziehungsklage für Wohnungseigentum als Wohnungseigentumssache

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