Aktenzeichen 5 StR 545/11

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.02.2012

Verminderte Schuldfähigkeit bei versuchtem Totschlag: Blutalkoholkonzentration von über 2,2 ‰; Beweiswert eines auf Trinkmengenangaben errechneten Blutalkoholwertes

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