Nichtannahmebeschluss: Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags darf nicht von einer expliziten Verbescheidung des Verletzten durch die Staatsanwaltschaft abhängig gemacht - gerichtliche Kontrolle auch bei Nichtbescheidung geboten - jedoch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Nichteröffnung eines (erneuten) Klageerzwingungsverfahrens, wenn ein bereits verbeschiedenes Strafverfolgungsverlangen lediglich wiederholt und nicht auf neue Tatsachen gestützt wird
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