Aktenzeichen V ZR 49/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:181116UVZR49.16.0
RCN:
RCNS8V28VWYT2MJKQ5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.11.2016

Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen Maßnahme am Sondereigentum auf den Gesamteindruck des Gebäudes; Vorher-Nachher-Vergleich; Zustimmungserfordernis der Wohnungseigentümer bei Modernisierung oder modernisierender Instandsetzung

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