Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.11.2016
Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen Maßnahme am Sondereigentum auf den Gesamteindruck des Gebäudes; Vorher-Nachher-Vergleich; Zustimmungserfordernis der Wohnungseigentümer bei Modernisierung oder modernisierender Instandsetzung