Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung: Bestimmung der Konkurrenzverhältnisse bei strafbaren Handlungen im Rahmen der Mitgliedschaft; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe; notwendiges Maß eines Zusammenwirkens von Täter und Gehilfe
Öffnen