Aktenzeichen 1 StR 492/11

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 26.07.2012

Steuerstrafrecht: Strafbarkeit von Erfindern bei Verlagerung ihrer Einkünfte aus Patentrechten auf eine schweizer Gesellschaft; Einbindung der Gesellschaft in die Zahlungsvorgänge als Scheingeschäft oder Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

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