Erfolgloser Eilantrag gegen Untersagung des Gastronomiebetriebs zwecks Covid-19-Eindämmung gem § 13 der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV; juris: CoronaVV BY 9) sowie der Schließung von Freizeiteinrichtungen gem §§ 5, 11, 23 CoronaVV BY 9 - Eilantrag bzgl Kinos und Freizeiteinrichtungen mangels Rechtswegerschöpfung bereits teilweise unzulässig - Folgenabwägung hinsichtlich der Untersagung des Gastronomiebetriebs
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