Aktenzeichen 1 StR 89/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:060422B1STR89.22.0
RCN:
RCNS42TL293PVWS9W9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.04.2022

Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Prüfung eines minder schweren Falls

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