Aktenzeichen I ZR 20/10

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNS3ZCT5FHR3Q96VE

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.05.2011

Kennzeichenstreitsachen: Rechtsverletzende Benutzung eines Zeichens durch firmenmäßigen Gebrauch; Hinweispflicht des Gerichts bei Diskrepanz zwischen Klageantrag und Klagevorbringen; Erfordernis der Aktenkundigkeit des Hinweises; Anfechtung einer gemischten Kostenentscheidung mit der Revision - Schaumstoff Lübke

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