Aktenzeichen 2 BvR 769/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100519.2bvr076910
RCN:
RCNS2Z75DHAYDM9YZ3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 19.05.2010

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Folgenabwägung gebietet keine sofortige Freilassung eines Sicherungsverwahrten - Überwiegen der mit einer Entlassung aus dem Maßregelvollzug verbundenen Gefahren im Hinblick auf das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit - hier: drohende Gefahr der erneuten Begehung schwerer Straftaten

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