Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Folgenabwägung gebietet keine sofortige Freilassung eines Sicherungsverwahrten - Überwiegen der mit einer Entlassung aus dem Maßregelvollzug verbundenen Gefahren im Hinblick auf das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit - hier: drohende Gefahr der erneuten Begehung schwerer Straftaten
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