Aktenzeichen 3 StR 88/10

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RCN:
RCNRZYY4S38D3YN9VQ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.03.2010

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Annahme eines Hangs wegen psychischer Betäubungsmittelabhängigkeit auf Grund langjährigen Drogenkonsums

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