Aktenzeichen XII ZB 434/12

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RCN:
RCNRZPA7J6T59XXBPH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.11.2013

Zugewinnausgleich: Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten Schenkung; Berechnung des Anfangsvermögens unter Berücksichtigung von nach Eintritt des Güterstandes erhaltenen Zuwendungen; Anwendung des Ertragswertverfahrens bei der Bewertung gewerblicher Unternehmen

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