Aktenzeichen VIII ZR 222/09

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RCN:
RCNRY6Z2C53S87FH2Q

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Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 10.02.2010

Wohnraummiete: Wirksamkeit der Schönheitsreparaturenklausel mit der Verpflichtung des Mieters zum Streichen der Wohnungseingangstür und der Fenster

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