Aktenzeichen I ZR 230/12

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RCN:
RCNRXR3B88DQCJ9NE3

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.02.2014

Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen mit Indizwirkung für eine Irreführung; Vertretung des Klägers bei einem Betriebsversuch durch einen Sachverständigen - Umweltengel für Tragetasche

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