Aktenzeichen 2 BvR 1532/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220902.2bvr153222
RCN:
RCNRXKDQ9WQ6LY78PW

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Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 02.09.2022

Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl Beschränkungen in Untersuchungshaft gem § 119 Abs 1 S 1 StPO - unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache

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