Aktenzeichen XII ZR 65/10

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RCN:
RCNRXA4U7BHFZ53SAA

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.04.2012

Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus Kind bezogenen Gründen; Beurteilung einer überobligationsmäßigen Belastung im Rahmen der Verlängerung des Betreuungsunterhalts; Berücksichtigung einer nach der Scheidung erhaltenen Abfindung bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs

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