Aktenzeichen V ZB 176/09

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RCNRWKB2UQYZ8QAE8C

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.06.2010

Kostenfestsetzungsverfahren in Altfällen: Anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die prozessuale Verfahrensgebühr

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