Aktenzeichen 4 StR 417/12

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RCN:
RCNRVTH2DPHBQG9U3T

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.12.2012

(Strafbarkeit unbefugten Nachstellens: Voraussetzungen einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung; Schuldunfähigkeit bei chronischer Schizophrenie; Unterbringungsanordnung im Revisionsverfahren; Gefahr einer schweren Störung des Rechtsfriedens als Voraussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

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