Aktenzeichen 1 BvR 1299/05

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rs20121127.1bvr129905
RCN:
RCNRVMWPUWAU4Q4KW5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 27.11.2012

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Öffnen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 24.01.2012

Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsbestandsdaten (§§ 95, 111, 112, 113 TKG 2004) - § 113 Abs 1 S 2 TKG 2004 greift unverhältnismäßig in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein - übergangsweise Fortgeltung von § 113 Abs 1 S 2 TKG 2004 bis längstens 30.06.2013 - verfassungskonforme Auslegung von § 113 Abs 1 S 1 TKG 2004 geboten (keine Auskunftserteilung über Inhaber dynamischer IP-Adressen) - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen §§ 111, 112 TKG 2004 - normunmittelbare Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig

Öffnen

Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 1299/05
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1299/05, 27.11.2012. Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1299/05, 24.01.2012.
Literatur & Presse BETA

Diese Funktion steht nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung.

Anmelden
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.