Aktenzeichen V ZR 55/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2015:181215UVZR55.15.0
RCN:
RCNRVAXJ7BXMUTGP9E

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.12.2015

Haftung des Grundstückseigentümers bei Beschädigung einer auf dem Nachbargrundstück errichteten Grenzwand durch Abriss eines angebauten Gebäudes

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Verfahrensgang

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Az. V ZR 55/15
Bundesgerichtshof, V ZR 55/15, 18.12.2015.
Az. 5 U 68/14
Oberlandesgericht Hamm, 5 U 68/14, 12.02.2015.
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