Aktenzeichen VI ZB 33/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:020216BVIZB33.15.0
RCN:
RCNRTFJAHMUS5KY5V3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.02.2016

Umdeutung einer unzulässigen Hauptberufung in eine unselbstständige Anschlussberufung

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Verfahrensgang

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Az. VI ZB 33/15
Bundesgerichtshof, VI ZB 33/15, 02.02.2016.
Az. 3 U 62/15
Oberlandesgericht Köln, 3 U 62/15, 06.08.2015.
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