Aktenzeichen M 26b S 21.1556

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RCNRTFFYJNBCEBVNQ4

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VG München: Entscheidung vom 23.03.2021

Allgemeinverfügung, Aufschiebende Wirkung, Ansteckungsverdächtiger, Verwaltungsgerichte, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Erhebung der Anfechtungsklage, Anfechtungsklage gegen, Kontaktperson, Essenseinnahme, Krankheitsverdächtige, Prozeßbevollmächtigter, Effektiver Rechtsschutz, Streitwertfestsetzung, Prozeßkostenhilfeverfahren, Festsetzung des Streitwerts, Streitwertkatalog, Antragstellers, Beschwerdeschrift, Beschwerde gegen, Wert des Beschwerdegegenstandes

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